Information für verordnende Ärzte
Arztbericht:
Um den Austausch zwischen Arzt und Therapeut aufrecht zu halten und Sie als verordnender Arzt über die Behandlung und den aktuellen Krankheitsverlauf zu informieren, lasse ich Ihnen auf Wunsch einen Therapiebericht mit den wichtigsten Inhalten der Therapie zukommen (Symptomatik, Bewegungsausmaß,...).
Falls Sie dies wünschen, bitte auf dem Rezept vermerken.
Kein Therapeutenwechsel:
Die Damen an der Anmeldung bemühen sich die Termine ohne Therapeutenwechsel zu vereinbaren. Lediglich bei Fortbildungen oder Urlaub kann es zu einem Wechsel des Therapeuten kommen.
Nerviges Rezept-Ändern:
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen ausgestellte Rezepte nur ab, wenn diese richtig ausgestellt werden. Selbst wenn es sich nur um Kleinigkeiten handelt, wie zum Beispiel Indikationsschlüssel und so weiter, werden diese Rezepte abgelehnt. Für die Damen an der Anmeldung wäre am leichtesten diese kleinen Fehler selbst zu korrigieren, doch dies ist von den gesetzlichen Krankenkassen verboten. Daher bitte ich Sie um Verständnis, wenn wir Patienten mit falsch ausgestellten Rezepten zurückschicken müssen, um Änderungen vorzunehmen.
